Rauchmelderpflicht in Deutschland
In Deutschland waren Rauchmelder bis vor wenigen Jahren weitestgehend unbekannt und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" ist seit dem Jahr 2000 bundesweit für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv - mit der Unterstützung der Feuerwehren, Schornsteinfeger und Versicherungen.
So hat sich im Laufe der Jahre das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider geändert: Rauchmelder werden nun als wirkungsvolle Lebensretter wahrgenommen.
Heute haben bereits 13 Bundesländer eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume:
Bayern
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Die Rauchmelderpflicht ist derzeit in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert und hat stets die Anwendungsnorm DIN 14676 zur Grundlage. Diese beschreibt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchmeldern.
Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure und Rettungswege durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig und zuverlässig erkannt und gemeldet wird.
So hat sich im Laufe der Jahre das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider geändert: Rauchmelder werden nun als wirkungsvolle Lebensretter wahrgenommen.
Heute haben bereits 13 Bundesländer eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume:
Bayern
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Die Rauchmelderpflicht ist derzeit in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert und hat stets die Anwendungsnorm DIN 14676 zur Grundlage. Diese beschreibt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchmeldern.
Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure und Rettungswege durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig und zuverlässig erkannt und gemeldet wird.